Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84   

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https://dejure.org/1985,1026
BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,1026)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1985 - 4 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,1026)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1985 - 4 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,1026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftpflichtversicherungsschutz auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage - Gebrauch eines Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen - Rückwirkendes Entfallen der vorläufigen Deckung infolge Nichteinlösung des Versicherungsscheins

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Einfluß zivilrechtlicher Fiktionen auf die Strafbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Deckungszusage - Deckungszusage - Haftpflichtversicherungsschutz - Fahrzeug - Kfz - Nichteinlösung des Versicherungsscheins - Versicherungsschein - Rücktritt - Benutzung des Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 172
  • NJW 1986, 439
  • MDR 1985, 690
  • NStZ 1985, 415 (Ls.)
  • StV 1985, 193
  • JR 1985, 690
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83

    Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Der Senatsbeschluß BGHSt 12, 392, welcher die Strafbarkeit nach § 6 PflVG an das Fehlen des erforderlichen Versicherungsschutzes gegenüber Dritten, nicht an das Fehlen eines Versicherungsvertrages knüpfte, ist durch die Gesetzgebung überholt und steht der Vorlegung deshalb ebenfalls nicht entgegen (BGHSt 32, 152, 157) [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83].

    Ob der Versicherer einem geschädigten Dritten auch ohne solchen Vertrag, etwa im Rahmen seiner Nachhaftung gemäß § 3 Nr. 4-6 PflVG, leistungspflichtig ist, bleibt ohne Belang (BGHSt 32, 152, 156 f) [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83].

    Daß er mit der Zahlung die zivilrechtlichen Wirkungen der Vertragsauflösung vollständig beseitigt, ändert daran nichts (BGHSt 32, 152 [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83]).

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Dieser endgültige Versicherungsvertrag ist rechtlich mit der vorläufigen Deckungszusage nicht identisch (BGHZ 47, 352, 355).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Einer besonderen, auf diese Rechtsfolge abzielenden Erklärung des Versicherers bedarf es dazu nicht, weil die Deckungszusage auflösend bedingt ist (BGHZ 21, 122, 130).
  • BGH, 23.10.1975 - 4 StR 315/75

    Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gefahr für ein Rechtsgut im

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Allerdings hat er in seinem Urteil vom 23. Oktober 1975 - 4 StR 315/75 (VRS 50, 43, 45) Ausführungen zu § 6 PflVG gemacht, denen dieselbe Rechtsansicht zugrunde liegt, wie sie die Oberlandesgerichte Hamm und Celle vertreten.
  • BGH, 11.02.1959 - 4 StR 524/58
    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Der Senatsbeschluß BGHSt 12, 392, welcher die Strafbarkeit nach § 6 PflVG an das Fehlen des erforderlichen Versicherungsschutzes gegenüber Dritten, nicht an das Fehlen eines Versicherungsvertrages knüpfte, ist durch die Gesetzgebung überholt und steht der Vorlegung deshalb ebenfalls nicht entgegen (BGHSt 32, 152, 157) [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83].
  • BGH, 18.12.1958 - 9 BJs 232/58
    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Ein solcher Beschluß führt nicht zur Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG (BGHSt 12, 213, 215 f; KK § 121 Rdn. 19).
  • OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13

    Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor

    Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Gesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, namentlich auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175).
  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 2 Ss 533/06

    Rotes Kennzeichen; Überführungsfahrt; Probefahrt; Einkaufsfahrt

    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152; 33, 172; KG VRS 67, 154).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93

    Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug

    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).
  • OLG Frankfurt, 04.03.1994 - 2 U 200/93

    Ersatz von Mietwagenkosten nach Unfall

    Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, so auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175).

    Einer besonderen auf diese Rechtsfolge abzielenden Erklärung des Versicherers bedarf es dazu nicht, weil die Deckungszusage auflösend bedingt ist (BGHSt 33, 172, 175).

    Eine Rücktrittserklärung des Versicherers - und dieser gleichstehend auch der mangels einer solchen Erklärung in Betracht kommende fingierte Rücktritt nach § 38 Abs. 1 Satz 2 VVG - bezieht sich demgegenüber auf den - infolge Annahme des Vertragsantrags zustande gekommenen - endgültigen Versicherungsvertrag (BGHSt 33, 172, 175).

  • LAG Hessen, 08.10.2007 - 1 SHa 3/07

    Antrag einer klagenden Partei - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wahlrecht -

    1) Den Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nur die klagende Partei stellen, nicht eine beklagte Partei (in Anschluss an BGH Beschluss vom 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 - NJW 1986, 439).

    Diesem wird dadurch genügt, dass eine beklagte Partei den Mangel der örtlichen Zuständigkeit rügen kann (BGH Beschl. v. 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 NJW 1986, 439), worauf das angegangene Gericht zwingend in die Prüfung einzutreten und seine örtliche Zuständigkeit entweder bejahen oder den Rechtsstreit auf Antrag der Klagepartei an das zuständige Gericht verweisen muss, §§ 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 3 GVG.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85 - 77/85 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2282
OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85 - 77/85 I (https://dejure.org/1985,2282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.1985 - 5 Ss 81/85 - 77/85 I (https://dejure.org/1985,2282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 1985 - 5 Ss 81/85 - 77/85 I (https://dejure.org/1985,2282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 415 (Ls.)
  • StV 1985, 282
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
    Es muß ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis mit der Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel für eine gewisse Dauer vorliegen (vgl. BGHSt 27, 380 [381]; OLG Köln a.a.O.; OLG Oldenburg a.a.O.; KG in GA 1979, 427 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas a.a.0. Rdnr. 4; Eberth/Müller a.a.0. Rdnr. 38).
  • OLG Oldenburg, 12.10.1981 - Ss 418/81

    Besitz von Betäubungsmitteln; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft des Täters;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
    Etwas anderes gilt allerdings für das Mitrauchen von Haschisch in geselliger Runde, in der die Beteiligten die herumgereichte Zigarette oder Pfeife zum Mitkonsum erhalten und an den nächsten Mitraucher weiterreichen (vgl. OLG Köln NStZ 1981, 104 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; Joachimski a.a.O.; Pelchen in Erbs/Kohlhaas, StrNebenG, § 29 BtMG Rdnr. 8; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht 1982, § 29 BtMG Rdnr. 42 und 55).
  • KG, 14.02.1979 - Ss 110/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
    Es muß ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis mit der Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel für eine gewisse Dauer vorliegen (vgl. BGHSt 27, 380 [381]; OLG Köln a.a.O.; OLG Oldenburg a.a.O.; KG in GA 1979, 427 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas a.a.0. Rdnr. 4; Eberth/Müller a.a.0. Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 07.10.1980 - 1 Ss 692/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
    Etwas anderes gilt allerdings für das Mitrauchen von Haschisch in geselliger Runde, in der die Beteiligten die herumgereichte Zigarette oder Pfeife zum Mitkonsum erhalten und an den nächsten Mitraucher weiterreichen (vgl. OLG Köln NStZ 1981, 104 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; Joachimski a.a.O.; Pelchen in Erbs/Kohlhaas, StrNebenG, § 29 BtMG Rdnr. 8; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht 1982, § 29 BtMG Rdnr. 42 und 55).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74

    Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
    b) Ob strafbarer Besitz von Betäubungsmitteln in der Form des Mitbesitzes gegeben dein kann (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1975, 166 ), wenn die Betäubungsmittel von den Mitgliedern der Raucherrunde gemeinsam angeschafft und bezahlt worden sind (vgl. OLG Köln a.a 0.), braucht hier nicht entschieden zu werden; denn einen solchen Sachverhalt hat das Amtsgericht - wie das Urteil ergibt - nicht feststellen können.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 5 Ss 151/93
    a) Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen, auf nennenswerte Dauer ausgerichteten und von eigener Verfügungsmacht gekennzeichneten Herrschaftsverhältnisses über das Betäubungsmittel (vgl. BGHSt 26, 117 ; 27, 381; Senatsbeschlüsse vom 15. April 1992 in JMBlNW 1992, 250 = NStZ 1992, 443 = StV 1992, 423 = MDR 1992, 895 und vom 22. März 1985 - 5 Ss 81/85 77/85 I - in NStZ 1985, 415 (LS) = StV 1985, 282 (LS); OLG Köln in NStZ 1981, 104 ; KG in GA 1979, 427 ; Bay0bLG in …

    Daran fehlt es etwa, wenn der Täter das Betäubungsmittel bei einer bloßen Konsumgelegenheit nur zum sofortigen Gebrauch erhält und es tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. März 1985, a.a.O.; Bay0bLG in …

  • BayObLG, 13.11.1997 - 4St RR 244/97

    Beteiligung an Haschischraucherrunde

    Gibt in einer Konsumentenrunde ein Mitkonsument von Rauschgift dieses an den nächsten Mitraucher zum Konsum weiter, so kann er regelmäßig Mittäter einer Straftat nach § 29 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b) BtMG sein (vgl. hierzu BGH bei Holtz MDR 1991, 482/484; OLG Köln NStZ 1981, 104/105; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand: 1.4.1997 - § 29 Rn. 29; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 179 u. 180).
  • KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91

    Besitz; Rauschgift; Heroin; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft; Spritze

    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ).
  • KG, 03.12.1990 - 1 Ss 217/90
    Denn beide Alternativen wären nur denn erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewußtes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft der Täterin über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfaßt hätte (vgl. Bay0bLG NStZ 1990, 395 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; Beschluß des Senats vom 24.September 1990 - (4) 1 Ss 183/90 (84/90); KG GA 1979, 427 ).
  • KG, 24.09.1990 - 1 Ss 183/90
    Entscheidend für den Begriff des Besitzes gemäß § 29 BtMG ist das bewußte tatsächliche Herrschaftsverhältnis über das Rauschgift, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft des Täters über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfaßt (KG, Beschluß vom 15. Juni 1988 - (4) 1 Ss 120/88 (78/88); OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85   

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https://dejure.org/1985,1462
BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85 (https://dejure.org/1985,1462)
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25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht

§ 46 StGB, Einzelfall einer zu hohen Strafe, kein gerechter Schuldausgleich, Aufhebung durch das Revisionsgericht, § 337 StPO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Haschisch - Polizeilicher Lockspitzel - Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit durch Rauschgiftsucht und durch diese begründete Schulden - Verhängung der Strafe unter Berücksichtigung eines gerechten Schuldausgleichs

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 415
  • StV 1985, 366
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85
    Die unzureichende Berücksichtigung des polizeiliche Lockspitzeleinsatzes bei der Strafzumessung (vgl. BGHSt 32, 345, 355) [BGH 23.05.1984 - 1 StR 148/84] wird besonders deutlich bei der Begründung des Strafmaßes für den Angeklagten Kl.
  • BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83

    Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels -

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85
    Pur die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere also auch der Milderungsmöglichkeiten nach § 21 StGB, zu beantworten ist und daß die Prüfung für jeden Angeklagten nach seinem Tatbeitrag gesondert zu erfolgen hat (BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206; 1984, 27).
  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85
    Pur die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere also auch der Milderungsmöglichkeiten nach § 21 StGB, zu beantworten ist und daß die Prüfung für jeden Angeklagten nach seinem Tatbeitrag gesondert zu erfolgen hat (BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206; 1984, 27).
  • BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85
    Pur die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere also auch der Milderungsmöglichkeiten nach § 21 StGB, zu beantworten ist und daß die Prüfung für jeden Angeklagten nach seinem Tatbeitrag gesondert zu erfolgen hat (BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206; 1984, 27).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Sie steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Grad der persönlichen Schuld des Angeklagten, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH NStZ 1985, 415 ; BGH MDR 1976, 941; BGHR StGB § 46 I Strafhöhe 1 und Beurteilungsrahmen 6; BGH wistra 1984, 66, 67; ferner Meine NStZ 1989, 353).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Der Strafausspruch ist aufzuheben, weil nach den Feststellungen, die das Landgericht zur Schwere der Tat und zum Grad der persönlichen Schuld des Angeklagten getroffen hat, bei Abwägung der strafmildernden und der strafschärfenden Gesichtspunkte die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren unvertretbar hoch ist, das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich überschreitet, damit den Anforderungen eines gerechten Schuldausgleichs nicht mehr entspricht und deswegen rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHSt 29, 319; BGHR StGB 46 I Beurteilungsrahmen 6, 8; Strafhöhe 2, 3; BGH, Beschl. v. 5. März 1981 - 1 StR 50/81; BGH, Beschl. v. 25. April 1985 - 1 StR 99/85 = StV 85, 366).
  • BGH, 28.08.1987 - 3 StR 370/87

    Wahl des Strafrahmens - Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen - Gerechter

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn ein falscher Strafrahmen gewählt worden ist, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind, wenn der Tatrichter rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt und wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82; BGHSt 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366; zum "Spielraum" BGHSt 20, 264, 266/267).
  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

    Die hier nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließende Einwirkung polizeilicher Lockspitzel auf die Angeklagten ist nach der inzwischen hierzu gefestigten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den angewendeten Strafrahmen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345 ; BGH in StV 1985, 323 , StV 1985, 366 , StV 1986, 100 , StV 1988, 296 ).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88

    Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens

    Es kann nicht gesagt werden, daß sich die Strafe so weit nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, oder daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraumes liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366).
  • BGH, 04.04.1986 - 2 StR 142/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Berücksichtigung von

    Menge, Wirkstoffgehalt und Art des hier gehandelten Rauschgiftes allein könnten weder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und mehr noch in diesem Bereich den Einstieg in den gesetzlichen Strafrahmen rechtfertigen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. April 1985 - 1 StR 99/85).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.1984 - Ss 589/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2169
OLG Köln, 11.12.1984 - Ss 589/84 (https://dejure.org/1984,2169)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1984 - Ss 589/84 (https://dejure.org/1984,2169)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1984 - Ss 589/84 (https://dejure.org/1984,2169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1911
  • MDR 1985, 608
  • NStZ 1985, 415
 
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